Accessibility Control Concept

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Katholische Hochschule NRW (katho) ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die ILIAS-Website. Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der EU-Richtlinie 2016/2102 vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  1. Vereinzelte Funktionalitäten im nicht öffentlichen Bereich, also nach einem Login, können nicht vom betreibenden Team selbst gesteuert oder korrigiert werden. Sie sind als Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 derzeit nicht vollständig barrierefrei. Das betreibende Team dieser Website ist allerdings aktiv an der Analyse von Barrieren und der Rückmeldung an die Maintainer (technisch Verantwortliche) der betroffenen ILIAS-Funktionen beteiligt, damit festgestellte Barrieren zeitnah beseitigt werden können. Vereinzelte Inhalte, insbesondere Medienformen wie zum Beispiel Videos, sind nicht umfassend barrierefrei. Dies ebenfalls aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102.
  2. Lehr- und Informationsmaterialien werden von vielen verschiedenen Personen in die Plattform ILIAS eingestellt. Da nicht alle Beteiligten gleichermaßen gut mit der Erstellung barrierefreier Materialien vertraut sind, sind die in ILIAS enthaltenen Informationen nicht einheitlich barrierefrei. Eine Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 wird daher vorübergehend geltend gemacht. Das betreibende Team dieser Website unterstützt die Lehrenden und Mitarbeitenden mit Anleitungen und Fortbildungsangeboten für die Erstellung barrierefreier Inhalte und Medien. Die zur Verfügung gestellten Inhalte werden damit laufend verbessert.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 28.009.2022 erstellt.
Diese Erklärung wurde am 31.03.2023 letztmalig überprüft.

Prüfmethoden: Selbstbewertung, in der stellvertretend die Seiten und Funktionen von ILIAS-Kategorien, Kursen und -Übungen getestet wurden, dies sowohl aus Lehrenden-/Mitarbeitenden- als auch aus Studierendensicht.

Feedback und Kontaktangaben

Sie haben die Möglichkeit, uns Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen und Informationen über die von der Anwendung der Richtlinie ausgenommenen Inhalte einzuholen. Gehen Sie dabei bitte folgendermaßen vor:

Nutzen Sie den Link „Barriere melden“ der im Fußbereich jeder ILIAS-Seite zu finden ist. Wenn Sie bereits in ILIAS eingeloggt sind, erscheint ein Mailformular. Sollten Sie nicht in ILIAS angemeldet sein, sollte sich stattdessen ein Mailfenster Ihres Mailprogramms öffnen.

In der Mailansicht ist bereits die Kontaktangabe von Annett Giercke-Ungermann, Mitarbeiterin im Digital Learning and Services Center und zuständig für die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen, und die Seite, aus der Sie kommen, eingetragen. Verändern Sie diese Informationen nicht, aber ergänzen Sie den Mailtext um eine möglichst präzise Information, welches Element der Seite Sie aus welchen Gründen melden möchten. Zudem haben Sie hier die Möglichkeit Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einzuholen.

Bei Ihrer Meldung erfolgt eine inhaltliche Reaktion üblicherweise innerhalb von 72 Stunden.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit dieser Website keine zufriedenstellende Antwort auf die nach Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie übermittelten Mitteilungen oder Anträge erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Betreiber der Website diese beheben kann.