Info Barrierefreiheit
Info Barrierefreiheit Erklärung zur Barrierefreiheit Die Katholische Hochschule NRW (katho) ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die ILIAS-Website. Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der EU-Richtlinie 2016/2102 vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den angegebenen Gründen nicht barrierefrei: Bei einer Vergrößerung des Textes mit Hilfe der Zoom-Funktion sind die Menüpunkte "Profil und Datenschutz" und "Einstellungen" sind nicht per Tastatur zu öffnen. Viele der eingesetzten Tabellen sind nicht responsiv. Die Monatsauswahl bei Kalendern kann nicht per Tastatur bedient werden. Vereinzelte Formularelemente sind nicht beschriftet.
Diese Inhalte können nicht vom betreibenden Team selbst gesteuert oder korrigiert werden. Sie sind als Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 derzeit nicht vollständig barrierefrei. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei: Vereinzelte Funktionalitäten im nicht öffentlichen Bereich, also nach einem Login, können nicht vom betreibenden Team selbst gesteuert oder korrigiert werden. Sie sind als Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 derzeit nicht vollständig barrierefrei. Das betreibende Team dieser Website ist allerdings aktiv an der Analyse von Barrieren und der Rückmeldung an die Maintainer (technisch Verantwortliche) der betroffenen ILIAS-Funktionen beteiligt, damit festgestellte Barrieren zeitnah beseitigt werden können. Vereinzelte Inhalte, insbesondere Medienformen wie zum Beispiel Videos sind nicht umfassend barrierefrei. Dies ebenfalls aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102. Lehr- und Informationsmaterialien werden von vielen verschiedenen Personen in die Plattform ILIAS eingestellt. Da nicht alle Beteiligten gleichermaßen gut mit der Erstellung barrierefreier Materialien vertraut sind, sind die in ILIAS enthaltenen Informationen nicht einheitlich barrierefrei. Eine Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 wird daher vorübergehend geltend gemacht. Das betreibende Team dieser Website unterstützt die Lehrenden und Mitarbeitenden mit Anleitungen und Fortbildungsangeboten für die Erstellung barrierefreier Inhalte und Medien. Die zur Verfügung gestellten Inhalte werden damit laufend verbessert.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit Diese Erklärung gilt für die ILIAS-Instanz 9 und wurde am 17.12.2024 erstellt. Prüfmethoden: Selbstbewertung, in der stellvertretend die Seiten und Funktionen von ILIAS-Kategorien, Kursen und Übungen getestet wurden, dies sowohl aus Lehrenden-/Mitarbeitenden- als auch aus Studierendensicht.
Feedback und Kontaktangaben Sie haben die Möglichkeit, uns Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen und Informationen über die von der Anwendung der Richtlinie ausgenommenen Inhalte einzuholen. Gehen Sie dabei bitte folgendermaßen vor: Nutzen Sie den Link „Barriere melden“ der im Fußbereich jeder ILIAS-Seite zu finden ist. Wenn Sie bereits in ILIAS eingeloggt sind, erscheint ein Mailformular. Sollten Sie nicht in ILIAS angemeldet sein, sollte sich stattdessen ein Mailfenster Ihres Mailprogramms öffnen. In der Mailansicht ist bereits die Kontaktangabe von Annett Giercke-Ungermann, Mitarbeiterin im Digital Learning and Services Center und zuständig für die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen, und die Seite, aus der Sie kommen, eingetragen. Verändern Sie diese Informationen nicht, aber ergänzen Sie den Mailtext um eine möglichst präzise Information, welches Element der Seite Sie aus welchen Gründen melden möchten. Zudem haben Sie hier die Möglichkeit Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einzuholen.
Bei Ihrer Meldung erfolgt eine inhaltliche Reaktion üblicherweise innerhalb von 72 Stunden.
Durchsetzungsverfahren Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit dieser Website keine zufriedenstellende Antwort auf die nach Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie übermittelten Mitteilungen oder Anträge erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Betreiber der Website diese beheben kann.
Erläuterung zum Bedienkonzept Sie können ILIAS mit assistiven Technologien aktiv bedienen und Interaktionen durchführen. Sie können ILIAS ohne assistive Technologien, nur mittels Tastatur bedienen. Das Element, welches den Fokus hält, ist visuell hervorgehoben.
Orientierung mittels ARIA Landmark Roles und Überschriften Die wichtigsten Bereiche von ILIAS sind semantisch ausgezeichnet (ARIA Landmark Roles). Sie können über diese Auszeichnungen innerhalb der Seite navigieren. Das Hauptmenü, die Kopfzeile und die Brotkrume sind als Navigation ausgezeichnet. Der Hauptinhaltsbereich ist als Main ausgezeichnet. Die Blöcke mit den zusätzlichen Diensten sind als Complementary ausgezeichnet. Die Kopfzeile ist als Banner ausgezeichnet, die wichtigen Aktionen darin sind Dialoge und die Suche ist gesondert hervorgehoben.
Nutzung der Hauptnavigation Die Hyperlinks der Hauptnavigation können über die Tastatursteuerung per Tabulatortaste ausgewählt werden. Für einzelne Navigationsbereiche kann unter Umständen eine Steuerung per Pfeiltasten erforderlich sein. |