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Erklärung zur BarrierefreiheitDie Katholische Hochschule NRW (katho) ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Stand der Vereinbarkeit mit den AnforderungenDiese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die ILIAS-Website. Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der EU-Richtlinie 2016/2102 vereinbar. Nicht barrierefreie InhalteDie nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Erstellung dieser Erklärung zur BarrierefreiheitDiese Erklärung wurde am 28.009.2022 erstellt. Prüfmethoden: Selbstbewertung, in der stellvertretend die Seiten und Funktionen von ILIAS-Kategorien, Kursen und -Übungen getestet wurden, dies sowohl aus Lehrenden-/Mitarbeitenden- als auch aus Studierendensicht. Feedback und KontaktangabenSie haben die Möglichkeit, uns Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen und Informationen über die von der Anwendung der Richtlinie ausgenommenen Inhalte einzuholen. Gehen Sie dabei bitte folgendermaßen vor: Nutzen Sie den Link „Barriere melden“ der im Fußbereich jeder ILIAS-Seite zu finden ist. Wenn Sie bereits in ILIAS eingeloggt sind, erscheint ein Mailformular. Sollten Sie nicht in ILIAS angemeldet sein, sollte sich stattdessen ein Mailfenster Ihres Mailprogramms öffnen. In der Mailansicht ist bereits die Kontaktangabe von Annett Giercke-Ungermann, Mitarbeiterin im Digital Learning and Services Center und zuständig für die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen, und die Seite, aus der Sie kommen, eingetragen. Verändern Sie diese Informationen nicht, aber ergänzen Sie den Mailtext um eine möglichst präzise Information, welches Element der Seite Sie aus welchen Gründen melden möchten. Zudem haben Sie hier die Möglichkeit Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einzuholen. Bei Ihrer Meldung erfolgt eine inhaltliche Reaktion üblicherweise innerhalb von 72 Stunden. DurchsetzungsverfahrenSollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit dieser Website keine zufriedenstellende Antwort auf die nach Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie übermittelten Mitteilungen oder Anträge erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Betreiber der Website diese beheben kann. |